Avocat für Wirtschafts- und Steuerrecht

Oussama Bourass EI

Oussama Bourass

Diplôme de Juriste Conseil d'Entreprise (DJCE)

D.U Zertifizierung im Gesellschaftsrecht

Avocat bei der Anwaltskammer Straßburg

Oussama Bourass Avocat

Ihr avocat, Ihr vertrauenswürdiger Partner !

Nach Erfahrungen in einem Großunternehmen innerhalb einer Versicherungsgruppe, aber auch in Rechtsanwaltsgesellschaften für Wirtschafts- und Steuerrecht sowohl in Straßburg als auch in Frankfurt am Main in Deutschland, entschied sich Herr Bourass bei seiner Vereidigung im Jahr 2023, den Anwaltsberuf zu ergreifen. Er stellt seine Kompetenzen und seinen Scharfsinn in den Dienst Ihrer Sache mit dem Ziel, eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Rechts- und Steuerberatung durch einen persönlichen Ansatz zu bieten, um den einzigartigen Bedürfnissen jedes Mandanten gerecht zu werden.

Ausbildungen


Master II Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

DJCE Universität Poitiers

Jahr 2016

Master II Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Universität Nantes

Jahr 2015


Zertifikat zur Spezialisierung im Gesellschaftsrecht

Universität Montpellier

Jahr 2016

Auszeichnung: Preis für Verdienste AFJE 2016

Frz. Berufsverband der Unternehmensjuristen - Paris

Jahr 2016

Arbeitssprachen

- Die Kanzleiwerte -

Unabhängigkeit

Unabhängigkeit ist einer der Grundwerte unseres Anwaltsberufs und bedeutet, dass wir Ihre Interessen als Mandant eigenständig, unparteiisch und fair vertreten.

Integrität und Gerechtigkeit

Wir agieren mit Integrität und Respekt für unsere Mandanten, Partner und unsere Gemeinschaft. Wir glauben an faire Gerechtigkeit für alle und setzen uns dafür ein, diese in unserer Arbeit umzusetzen.

Vertraulichkeit

Wir wahren die Vertraulichkeit unserer Mandanten und schützen ihre Interessen zu jeder Zeit.

Professionalität und Kompetenz

Wir versorgen unsere Mandanten mit professionellen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen. Wir sind ständig auf der Suche nach professioneller Weiterentwicklung, um unseren Mandanten einen kompetenten Service zu gewährleisten.

Kommunikation und Zusammenarbeit

Wir kommunizieren mit unseren Mandanten auf klare und effektive Weise, um sie über ihre Angelegenheiten auf dem Laufenden zu halten. Wir arbeiten mit unseren Mandanten zusammen, um ihre Ziele zu erreichen.

Verantwortlichkeit

Wir nehmen unsere Verantwortung als Anwaltskanzlei voll und ganz wahr, um Ihnen alle Fähigkeiten und das Fachwissen zur Verfügung zu stellen, damit Sie die bestmögliche Beratung und Vertretung erhalten.

- Unsere Honorare -

Wann kann ich Informationen über das Honorar erhalten?

Sofort nach der Kontaktaufnahme mit der Kanzlei werden Sie darüber informiert, wie das Honorar festgelegt wird. Die Kanzlei informiert Sie regelmäßig über die Entwicklung der Höhe des Honorars sowie über alle Kosten, Auslagen und Gebühren, die anfallen können.

Bei Einverständnis wird zwischen Ihnen und dem Anwalt eine Honorarvereinbarung geschlossen. Darin wird insbesondere die Höhe oder die Art der Festlegung des Honorars für die vorhersehbaren Tätigkeiten sowie die verschiedenen Kosten und Auslagen angegeben.

Wie wird das Honorar bestimmt?

Die Vergütung hängt unter anderem von jedem der folgenden Elemente gemäß den üblichen Gepflogenheiten ab:

- die Zeit, die für den betreffenden Fall aufgewendet wird,

- die Recherchearbeit,

- die Art und Schwierigkeit des Falls,

- die Bedeutung der betroffenen Interessen,

- die Auswirkungen der Kosten und Gebühren der Kanzlei,

- die finanzielle Situation des Mandanten.

- Es ist auch möglich, mit dem Mandanten eine Pauschalabrechnung zu vereinbaren.

Welche Zahlungsarten für Honorare gibt es?

Die Honorare werden nach Maßgabe der Gesetze und Verordnungen gezahlt, insbesondere :

- in bar (bis zu einem Höchstbetrag iHv 1.000,00 €),

- per Scheck,

- per Überweisung,

- per billet à ordre,

- per Kreditkarte.

Wird für den ersten Gesprächstermin eine Zahlung fällig?

Nein. Für den ersten Gesprächstermin wird nur dann ein Honorar berechnet, wenn die Kanzlei in der Lage ist, sich um die Anfragen des Mandanten kümmern zu können.

Ist es möglich, von den Zahlungserleichterungen zu profitieren?

Ja, die Kanzlei akzeptiert Ratenzahlungen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Bin ich verpflichtet, dem Anwalt einen Vorschuss zu zahlen, und zwar bevor die Bearbeitung des Falls beginnt?

Nein, es handelt sich nicht um eine Pflicht.

Allerdings kann der Anwalt, der die Übernahme einer Angelegenheit akzeptiert, eventuell die vorherige Zahlung eines Vorschusses verlangen, der auf seine Kosten und Honorare angerechnet wird.

Dieser Vorschuss darf nicht über eine angemessene Schätzung der Honorare und der wahrscheinlichen Auslagen hinausgehen, die durch den Fall verursacht werden.

Sie planen ein Projekt und/oder haben ein Ziel vor Augen und möchten es konkretisieren?

Ihr Erfolg ist unsere Priorität - wir sind da, wenn Sie uns brauchen!